Unfallgutachten in Fürstenfeldbruck • Unabhängige Schadenbewertung • Unterstützung bei der Schadenregulierung
Jetzt anrufen Anfrage sendenBeispiel eines begutachteten Unfallfahrzeugs
Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern.
Fotos erstellen, Daten austauschen und Zeugen notieren.
Professionelle Schadenbewertung als Grundlage für die Regulierung.
Als Geschädigter nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen zahlreiche Rechte zu, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten:
Ein professionelles Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig und berücksichtigt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung – und schafft damit die beste Grundlage für Ihre Ansprüche.
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Rufen Sie bei Verletzten sofort den Notruf (112). Tauschen Sie Personalien und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus, fotografieren Sie den Schaden und die Unfallsituation ausführlich und notieren Sie mögliche Zeugen. Verlassen Sie die Unfallstelle erst, wenn alle Daten gesichert sind.
Nein, eine Reparaturpflicht besteht grundsätzlich nicht. Als Geschädigter können Sie sich auch den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und auf eine Reparatur verzichten – zum Beispiel wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Ein Gutachten ermittelt in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert des Fahrzeugs und bildet die Grundlage für Ihre Entscheidung.
Den Schaden sollten Sie so schnell wie möglich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung anmelden. Eine gesetzliche Frist für die Schadensmeldung selbst gibt es zwar nicht, jedoch verjähren Schadensersatzansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel nach drei Jahren. Um Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Schaden zeitnah zu dokumentieren und zu melden.
Ja. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der unfallbedingten Reparatur oder Wiederbeschaffung. Alternativ können Sie statt eines Mietwagens einen täglichen Nutzungsausfall geltend machen – auch wenn Sie kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen. Welche Option für Sie sinnvoller ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und lässt sich im Rahmen der Gutachtenerstellung besprechen.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug dauerhaft an Marktwert verlieren – allein deshalb, weil es in der Fahrzeughistorie als Unfallwagen eingetragen ist. Potenzielle Käufer sind bei Unfallfahrzeugen erfahrungsgemäß bereit, weniger zu zahlen als für ein unfallfrei gefahrenes Vergleichsfahrzeug.
Diese sogenannte merkantile Wertminderung ist ein eigenständiger Schadensposten und muss von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Reparatur erstattet werden. Sie hängt unter anderem vom Fahrzeugalter, der Laufleistung, dem Fahrzeugwert und dem Ausmaß des Schadens ab.
Ein professionelles Gutachten ermittelt und beziffert die Wertminderung nach anerkannten Berechnungsmethoden zuverlässig – damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – also wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder annähernd erreichen – wird der sogenannte Restwert ermittelt. Der Restwert gibt an, was das beschädigte Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch wert ist, beispielsweise als Unfallwagen auf dem freien Markt oder für Ersatzteilhändler.
Die Versicherung erstattet in diesem Fall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (was ein gleichwertiges Fahrzeug kosten würde) und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs.
Bei einem Totalschaden spielt der Restwert des Fahrzeugs eine wichtige Rolle für die Höhe Ihrer Entschädigung. Ein unabhängiges Gutachten sorgt für eine transparente und marktgerechte Ermittlung des Restwerts und schafft damit eine verlässliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
Nein. Als Geschädigter haben Sie das gesetzlich verankerte Recht auf freie Gutachterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen oder beauftragten Gutachter zu akzeptieren.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt die Schadenbewertung objektiv, neutral und auf Grundlage der tatsächlichen Fahrzeugschäden. So erhalten Sie eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation aller schadenrelevanten Positionen.
Die Beauftragung eines freien Sachverständigen stellt sicher, dass die Begutachtung ausschließlich der fachgerechten Schadenfeststellung dient und eine verlässliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung schafft.