Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik
und Kfz-Gutachten
B.Prof. V. Osmanaj

Unfallgutachten Fürstenfeldbruck – Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter nach dem Unfall

Unfallgutachten in Fürstenfeldbruck • Unabhängige Schadenbewertung • Unterstützung bei der Schadenregulierung

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Beispiel eines begutachteten Unfallfahrzeugs

Unfallfahrzeug Gesamtansicht Frontschaden Unfallgutachten Fürstenfeldbruck Windschutzscheibe zertrümmert Dach und A-Säule beschädigt

Ihr Weg nach dem Unfall

Unfallstelle absichern

1. Unfall absichern

Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern.

Schaden dokumentieren

2. Schaden dokumentieren

Fotos erstellen, Daten austauschen und Zeugen notieren.

Schaden dokumentieren

3. Gutachten erstellen

Professionelle Schadenbewertung als Grundlage für die Regulierung.

Ihre Rechte als Geschädigter

Als Geschädigter nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen zahlreiche Rechte zu, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten:

  • Freie Gutachterwahl – Sie müssen keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren
  • Freie Anwaltswahl
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Wertminderung berücksichtigen lassen
  • Gutachterkosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen
  • Unterstützung bei der vollständigen Schadenregulierung

Ein professionelles Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig und berücksichtigt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung – und schafft damit die beste Grundlage für Ihre Ansprüche.

Häufige Fragen zum Unfallschaden

Was muss ich direkt nach dem Unfall tun?

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Rufen Sie bei Verletzten sofort den Notruf (112). Tauschen Sie Personalien und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus, fotografieren Sie den Schaden und die Unfallsituation ausführlich und notieren Sie mögliche Zeugen. Verlassen Sie die Unfallstelle erst, wenn alle Daten gesichert sind.

Muss ich das Auto reparieren lassen?

Nein, eine Reparaturpflicht besteht grundsätzlich nicht. Als Geschädigter können Sie sich auch den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und auf eine Reparatur verzichten – zum Beispiel wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Ein Gutachten ermittelt in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert des Fahrzeugs und bildet die Grundlage für Ihre Entscheidung.

Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?

Den Schaden sollten Sie so schnell wie möglich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung anmelden. Eine gesetzliche Frist für die Schadensmeldung selbst gibt es zwar nicht, jedoch verjähren Schadensersatzansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel nach drei Jahren. Um Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Schaden zeitnah zu dokumentieren und zu melden.

Kann ich während der Reparatur einen Mietwagen nehmen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der unfallbedingten Reparatur oder Wiederbeschaffung. Alternativ können Sie statt eines Mietwagens einen täglichen Nutzungsausfall geltend machen – auch wenn Sie kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen. Welche Option für Sie sinnvoller ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und lässt sich im Rahmen der Gutachtenerstellung besprechen.

Was ist eine Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug dauerhaft an Marktwert verlieren – allein deshalb, weil es in der Fahrzeughistorie als Unfallwagen eingetragen ist. Potenzielle Käufer sind bei Unfallfahrzeugen erfahrungsgemäß bereit, weniger zu zahlen als für ein unfallfrei gefahrenes Vergleichsfahrzeug.

Diese sogenannte merkantile Wertminderung ist ein eigenständiger Schadensposten und muss von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Reparatur erstattet werden. Sie hängt unter anderem vom Fahrzeugalter, der Laufleistung, dem Fahrzeugwert und dem Ausmaß des Schadens ab.

Ein professionelles Gutachten ermittelt und beziffert die Wertminderung nach anerkannten Berechnungsmethoden zuverlässig – damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht.

Was ist eine Restwertermittlung?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – also wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder annähernd erreichen – wird der sogenannte Restwert ermittelt. Der Restwert gibt an, was das beschädigte Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch wert ist, beispielsweise als Unfallwagen auf dem freien Markt oder für Ersatzteilhändler.

Die Versicherung erstattet in diesem Fall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (was ein gleichwertiges Fahrzeug kosten würde) und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs.

Bei einem Totalschaden spielt der Restwert des Fahrzeugs eine wichtige Rolle für die Höhe Ihrer Entschädigung. Ein unabhängiges Gutachten sorgt für eine transparente und marktgerechte Ermittlung des Restwerts und schafft damit eine verlässliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Nein. Als Geschädigter haben Sie das gesetzlich verankerte Recht auf freie Gutachterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen oder beauftragten Gutachter zu akzeptieren.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt die Schadenbewertung objektiv, neutral und auf Grundlage der tatsächlichen Fahrzeugschäden. So erhalten Sie eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation aller schadenrelevanten Positionen.

Die Beauftragung eines freien Sachverständigen stellt sicher, dass die Begutachtung ausschließlich der fachgerechten Schadenfeststellung dient und eine verlässliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung schafft.

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